Klaus Reichelt, Rechtsanwalt und Notar a.D.

auch Fachanwalt für Erbrecht

Ich stehe für Zuverlässlichkeit, Erfahrung und Gestaltung


"Es ist nicht richtig, dass ein Testament unmittelbar zum Tode führt"
Klaus Reichelt, 2016

 

Erbrecht bedeutet Weitsicht, gemeinsam mit Ihnen möchte ich Ihre Vorstellungen erfahren, diskutieren und gestalten. 

 

 

Ich berate Sie in: 


Erbangelegenheiten

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Vermächtnisse
  • Pflichtteilsregelungen
  • Enterbungen
  • Erbstreitigkeiten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbteilsübertragungen
  • Testamentsvollstreckungen

 

Immobilienangelegenheiten

  • Grundstückskaufverträge
  • Wohnungskaufverträge
  • Erbbaurechtserwerb
  • Verträge zur Begründung von
    - Erbbaurechten
    - Wohnungseigentum/
      Teilungserklärungen 

Vorsorgeangelegenheiten

  • Vorsorgevollmachten
  • Generalvollmachten
  • Patientenverfügungen

Höferecht

  • Hofesübergaben
  • Altenteilsvereinbarungen